Digitale Barrierefreiheit

Hilfe und Barrierefreiheit

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit heißt, dass Websites, mobile Anwendungen und sonstige Online-Dienste für die öffentliche Kommunikation für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden. Die angebotenen Inhalte müssen wahrnehmbar (leichteres Sehen und Hören des Inhalts), nutzbar, verständlich und für technische Hilfsmittel geeignet sein. Digitale Barrierefreiheit betrifft alle Behinderungen, die die Nutzung von Online-Diensten für die öffentliche Kommunikation erschweren. Hierzu zählen dauerhafte oder vorübergehende körperliche, sensorische, geistige, kognitive und psychische Behinderungen.

Unsere Strategie für Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ist ein ständiges Anliegen in den Phasen der Konzeption und Umsetzung der Websites und mobilen Anwendungen, die wir für unsere Kunden und für unsere Mitarbeitenden bereitstellen.

Richtlinie (EU) 2016/2102

Gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über Gleichberechtigung, Chancengleichheit, Teilhabe und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen, mit dem die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 2. Dezember 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen umgesetzt wurde, und verpflichtet sich unsere Gruppe übereinstimmend mit ihren Zielen und Verpflichtungen dazu, ihre Websites (Internet, Intranet und Extranet) und ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zu machen.

Wir erarbeiten und veröffentlichen ein Mehrjahresschema zur barrierefreien Umgestaltung. Unsere Strategie für digitale Barrierefreiheit sowie die jährlichen Maßnahmenpläne zur barrierefreien Umgestaltung unserer Websites und mobilen Anwendungen werden dort festgehalten.

Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)

Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen und die nationalen Umsetzungsvorschriften zielen auf digitale Produkte/Materialien und Dienstleistungen für Privatkunden ab. Diese müssen 100% der in der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 festgelegten Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen.

Um die gesetzlichen Verpflichtungen bestmöglich zu verwalten, wurde auf der Ebene des Crédit Mutuel Alliance Fédérale und seiner europäischen Tochtergesellschaften eine entsprechende Organisationsstruktur aufgebaut.

Alle Dienste, die von der Richtlinie betroffen sind, wurden in einem Verzeichnis erfasst.

Für Teams, die diese Dienstleistungen entwickeln und Inhalte produzieren, wurde eine Schulungs- und Informationsstrategie mit einem speziellen Portal zur Barrierefreiheit eingeführt, um die Barrierefreiheit in jeder Phase zu integrieren.

Unser Prozess der Entwicklung und Produktion von Inhalten wurde überarbeitet, um die Barrierefreiheit in seine verschiedenen Phasen mit einer Verpflichtung zur Selbstkontrolle mithilfe interner Tools zu integrieren.

So umfasst dieser Prozess für den zugänglichen Bereich die Barrierefreiheit ab der Konzeption und ein obligatorisches Schulungsprogramm, um die Einhaltung der Vorschriften effizient zu gewährleisten.

Regelmäßige Audits werden auf der Grundlage des RAWeb (Web Accessibility Assessment Framework) für Websites und des RAAM (Mobile Application Accessibility Assessment Framework) für mobile Anwendungen geplant; wir haben uns für diese Frameworks entschieden, da sie derzeit die einzigen sind, die die gesamte europäische Norm abdecken.

Die Prüfnachweise werden in einem internen Repository abgelegt, und die Prüfergebnisse für die einzelnen Dienste werden jeweils auf der Website veröffentlicht, auf der die betreffenden Dienste bereitgestellt werden.

Einzelheiten zu unserer Organisationsstruktur und unseren Prozessen, die sich mit der Barrierefreiheit unserer Websites, mobilen Anwendungen und digitalen Dienstleistungen befassen, sind in unserer Richtlinie zur Barrierefreiheit dokumentiert.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Bei einer Prüfung der Barrierefreiheit kann der Grad der Konformität mit einem Regelwerk festgestellt werden.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit werden die Bedingungen und Ergebnisse der Prüfung beschrieben.

Feedback und Kontakt

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Dienste haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wenn Sie eine Behinderung haben und Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Dienstleistungen haben, wenden Sie sich an den Barrierefreiheitsbeauftragten von Crédit Mutuel.
Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Barrierefreiheitsfehlers bevorzugt. Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format nach Ihren Wünschen übermittelt: schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail oder mündlich bei einem Gespräch oder per Telefon.

Beschwerdewege

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen oder sich an den Mediator zu wenden. Für die Einreichung einer Beschwerde stehen Ihnen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung: